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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. quittiert Bürgermeistern, Schöffen und Rat der Stadt Frankfurt die an ihn erfolgte Bezahlung der Stadtsteuer1 des Jahres 1437 in Höhe von ailffhundertvierczehen pfund mynner vierdhalben schilling2 und verspricht, sie aller anderweitigen Ansprüche an diese Steuer zu entheben und schadlos zu halten, die daraus erwachsen könnten, daß sie das Geld zwar vor dem sand Mertins tag (1437 November 11) als Fälligkeitstermin durch eine Botschaft nach Wien geschafft hatten, um es ihren Privilegien entsprechend furter zu seinen (i. e. K. Sigmunds) und des reichs hannden zu geben, diese es aber wieder mit nach Frankfurt zurückgenommen hatte, nachdem sie von dem Tod des K. erfahren hatte; im anderen Falle muchten sie sich des mit recht an unsern erben und den iren erholen, soverre, das sie davon schadloß blieben, on all geverde.

Originaldatierung:
An mitwochen nach dem sontage Trinitatis.
Kanzleivermerke:
KVr: A. rel. m(a)g(ist)ri camere Heinric(us) Leubing doctor prothon(otarius). - KVv: Rta Jacobus Widerl (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Reichssteuer, Kasten 8/980, sub dat.), Perg., rotes S 11 in wachsfarbener Schüssel mit rotem S 14 rücks. eingedrückt an Ps.

Vgl. zur Sache Heinig, Reichsstädte S. 73f.

Reg.: Chmel n. 558; { RTA 16 S. 630 Anm. 3}.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. zur Bezeichnung Heinig, Reichsstädte S. 57ff.
  2. 2Umgerechnet betragen diese 1114 Pf. (Hl.) abzüglich 3 1/2 Sch. (Hl.) etwa 928 fl. rh. Der letztere Währungsbetrag war der zukünftig übliche.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 21, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-05-30_1_0_13_4_0_9591_21
(Abgerufen am 28.03.2024).