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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. befiehlt dem Landrichter des Landgerichts des Burggrafentums Nürnberg Bartholomäus Truchseß von Pommersfelden sowie den dortigen Urteilssprechern auf Appellation von Bürgermeistern, Rat und Bürgern der Stadt Ulm an ihn (Kg. F.) als obersten Richter in weltlichen Sachen, in der Klage des Kürschners Hans Rot (Routen) von Augsburg gegen die Ulmer nichts mehr zu unternehmen und nicht zu richten, sondern das Verfahren an ihn zu weisen, und teilt ihnen mit, daß er alle nach der Appellation gefällten Urteile für ungültig erklärt hat.

Überlieferung/Literatur

Org. und Kop. noch nicht aufgetaucht. Ergibt sich aus H. 4 n. 19.

Der Narratio unserer Vorlage zufolge wurde der vorliegende Befehl den Empfängern mehrfach übermittelt.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 18, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-04-07_2_0_13_4_0_9588_18
(Abgerufen am 29.03.2024).