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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 4

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Kg. F. antwortet dem Rat der Stadt Frankfurt auf dessen Anschreiben in einer nicht näher bezeichneten Angelegenheit1, daß er es gern sähe und sie nicht gegen ihn handelten, wenn sie derselben sachen vertragen werden auf solh freyhait, die ir dann dafur maynet ze haben, und betont seine Bereitschaft, ihre Rechte und Freiheiten zu schützen.

Originaldatierung:
An mantag vor sand Lawrentzen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.r.p. - KVv: Den ersamen dem rate der stat zu Frankhfurt an dem Meyne, unsern und des reichs lieben getrewn (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Frankfurt/M. (Sign. Kaiserschreiben IV, 37), Pap., rotes S (14?) als Verschluß rücks. aufgedrückt (stark beschädigt).

Reg.: Janssen II n. 26; RTA 15 S. 357 Anm. 3 (Auszug).

Anmerkungen

  1. 1Es handelt sich um das Frankfurter Schreiben, dessen Entwurf vom 12. Juli datiert (Reg. bei Janssen II n. 25) und in welchem die Stadt dem Kg. mitteilt, die Stadtsteuer nicht - wie am 17. Mai befohlen - an Konrad von Weinsberg zahlen zu wollen, da dies ihren Privilegien widerspräche; s. zum ganzen Vorgang RTA 15 S. 357f. Anm. 3. Die o. a. Antwort Kg. F. ist äußerst vorsichtig gehalten, sie nennt weder den Sachverhalt noch einen Namen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 4 n. 4, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1440-08-08_1_0_13_4_0_9574_4
(Abgerufen am 28.03.2024).