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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 35

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K.F. und die Brüder Johann und Sigmund Gff. von Bösing und St. Georgen schließen für die Zeit, solange der Krieg des Kg. (Matthias) von Ungarn währt, einen Waffenstillstand. Sie vereinbaren, dass der K. samt Land und Leuten die von Bösing auf ihren Gütern, insbesondere denen, die zur Gespanschaft Wieselburg gehören, nicht angreift, so wie die von Bösing den K. in dessen Land und Gütern nicht angreifen und dies insbesondere denen verbieten, die zur Gespanschaft Wieselburg gehören. Sie bestimmen, dass die Partei, die den Frieden nicht halten will, dies der anderen drei Wochen zuvor bekanntzugeben und den Frieden aufzusagen hat.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, das Org. ist der nachgenannten Überlieferung zufolge wortgleich mit dieser und mit ksl. S. versehen. ‒ Dep.: Ergibt sich aus dem Vertragsexemplar der Gff. Johann und Sigmund von Bösing und St. Georgen von 1480 Juni 19 im HHStA Wien (Sign. AUR 1480 VI 19), Pap., zwei rote SS der Ausst. vorn aufgedrückt unter Papieroblate (diese aufgeschnitten), mit Rta-Vermerk auf der Vorderseite (unterer Blattrand rechts); Abschrift desselben ebd. (Sign. Urkundenabschriften Österr. Urkunden, Kt. 46 sub dat.).

Druck: Chmel, Mon. Habs. I/3 S. 282f. n. 118.

Reg.: Chmel n. 7384; Lichnowsky(-Birk) 8 n. 269.

Anmerkungen

  1. 1Datum und Ausstellungsort ergeben sich aus dem Vertragsexemplar der Gff. von Bösing und St. Georgen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 35 n. 58, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d1b48313-03cd-4b55-be0f-5eb3e63ce21b
(Abgerufen am 29.03.2024).