[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 34
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K.F. gibt, aus redlichen ursachen veranlasst, seinem Diener Ludwig Meuting d.Ä. von Augsburg aus ksl. Macht wissentlich in crafft diss briefs Sicherheit und Geleit, um in Augsburg zu wohnen und überall im Reich seinen Geschäften nachzugehen, da dieser von Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg in seinen ihm auf zehn Jahre gewährten ksl. Freiheiten1 behindert wird. Er gebietet allen geistlichen und weltlichen Fürsten, Gff. Freiherren etc. Hauptleuten, Amtleuten, Vögten, Pflegern, Verwesern, Schultheißen, Bürgermeistern, Richtern, Räten, Bürgern und Gemeinden, insbesondere aber Bürgermeister und Rat von Augsburg, sowie allen anderen Reichsuntertanen bei seiner und des Reichs schweren Ungnade, seine und des Reichs Sicherheit für Meutings Leib, Hab und Gut zu gewährleisten, ihn durch seine und ihre Länder, Herrschaften, Städte, Märkte, Dörfer und Gebiete zu Wasser und zu Land frei und sicher reisen und bei ihnen wohnen zu lassen, ihm bei Bedarf Geleit zu geben und weder dagegen zu handeln noch dies zu gestatten.
- Originaldatierung:
- Am newnundundzweinczigisten tag des monets augusti.
- Kanzleivermerke:
- KVr: fehlt. – KVv: Gleit Meuting (oberer Blattrand).
Überlieferung/Literatur
Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1477 VIII 29), Perg., der Siegelankündigung zufolge mit unserm keiserlichen aufgedrucktem innsigel, aber unbesiegelt.
Druck: Chmel, Mon. Habsb. I/3 S. 609 n. 125 (Teildruck).
Lit.: Ehrenberg, Zeitalter der Fugger 1 S. 188; Heinig, Friedrich III./1 S. 807 und 2 S. 989; zur Augsburger Kaufmanns- und Patrizierfamilie Meuting s. Steiner, Meuting, bes. S. 43–46; weiters Riebartsch, Augsburger Handelsgesellschaften S. 123–125, 308f. (Anh. 3.1.), 329–335 (Anh. 3.2.1.); Blendinger, Art. Meuting S. 275–277; Geffcken/Schmölz-Häberlein, Art. Meuting (Stadtlexikon Augsburg online).
Kommentar
Aufgrund des Fehlens von Kanzleivermerk und Besiegelung sowie der Überlieferung im Ausstellerarchiv ist anzunehmen, dass die Urkunde nicht ausgefertigt wurde.
Anmerkungen
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 34 n. 97, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f5e5b332-00a6-4129-b8e9-f4ea613069de
(Abgerufen am 29.09.2023).