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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 34

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K.F. überlässt Richter, Rat und allen Bürgern der Stadt Leoben bis auf Widerruf das Ungeld zu Leoben und auf dem Land im Landgericht St. Peter ob Leoben bestandweise ab St. Peters- und Paulstag 1480 (Juni 29)2 gegen Zahlung von jährlich 600 Pfd. Pf.3

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. im Revers von Richter, Rat und den Bürgern von Leoben von 1479 Mai 19 im HHStA Wien (Sign. AUR 1479 V 19), Perg., grünes S der Stadt Leoben in wachsf. Schüssel an Ps, mit Rta-Vermerk auf der Rückseite.4

Lit.: Muchar, Geschichte 8 S. 118.

Anmerkungen

  1. 1Datierung nach dem Revers von 1479 Mai 19 (am mittichenn nach sand Panngratienn tag nach Cristi gepurd viertzehenhundert und im newnundsibenntzigistenn jare), jedoch ist darauf hinzuweisen, dass für das Jahr 1479 die Datumsangabe nach dem St. Pankratiustag (12. Mai) nicht naheliegend erscheint, da dieser Festtag acht Tage davor war (Mittwoch der Vorwoche), hingegen Christi Himmelfahrt auf den folgenden Tag fiel (Donnerstag, 20. Mai). Es ist daher nicht auszuschließen, dass hier ein Schreiberfehler vorliegt, möglicherweise bei der Jahresangabe.
  2. 2Bestandinhaber bis 1480 Juni 29 war Hans Stubich, s. n. 170.
  3. 3Laut Revers sollte die Zahlung des Bestandgelds an Hans Einpacher zuhanden des K. erfolgen; zu Einpacher s. Dienes, Bürger von Graz S. LXXIf.
  4. 4Reg.: Göth, Urkunden-Regesten 10 n. 701 (zu Mai 19 und Juli 14).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 34 n. 282, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f357850e-e9b0-4046-b995-facd94b9a7a1
(Abgerufen am 29.03.2024).