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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 34

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K.F. entspricht der Bitte Andreas Rindscheits in der Hoffnung, des dadurch geförderten Gottesdienstes tailhefftig zu werden, und nimmt sich von sunder gnaden der von dessen verstorbenem Vater Pankraz1 gestifteten Ewigmesse am Margaretenaltar der Grazer (Dom-)Pfarrkirche St. Ägidius (Gilgen) als obrister stiffter an, bestätigt als Herr und Landesfürst die Stiftung wissentleich mit dem brief, was wir daran verwilligen, bestetten und nemen sullen und mugen, und nimmt sie samt dem Kaplan, den zugehörigen Leuten, Holden, Gütern und dem anderen Zubehör in seinen besonderen Schutz. Er verfügt, dass die stifft, gab und ordnung in allen stucken und puncten, als ob sie wortwörtlich inseriert wären, in Kraft bleiben sollen und einzuhalten sind und dass niemand dagegen handeln oder den Kaplan, die Leute und die Güter beschweren darf. Sollten ihnen gegenüber Ansprüche geltend gemacht oder Klage erhoben werden, sind diese vor ihn zu bringen. K.F. gebietet allen Hauptleuten, Gff. Freiherren etc. Verwesern, Landschreibern, Vizedomen, Pflegern, Bggff. Bürgermeistern, Richtern, Räten, Bürgern, Gemeinden und allen anderen Amtleuten und Untertanen bei seiner schweren Ungnade und einer Pön von 50 Mark Gold, zahlbar an die ksl. Kammer, die Beachtung dieses Privilegs.

Originaldatierung:
Am montag nach sannt Jacobs tag im snit des heiligen zwelfbotten.
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1476 VII 29), Perg., wachsf. S 24 mit wachsf. S 16 vorders. eingedr. an purpurf. Ss.

Reg.: Chmel n. 7063.

Anmerkungen

  1. 1Zu Pankraz Rindscheit, ksl. Kämmerer und Rat sowie Landschreiber in der Steiermark, s. Heinig, Friedrich III./1 S. 191f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 34 n. 30, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d1f19581-7e6a-4855-aa8b-6dc9cd5cef40
(Abgerufen am 23.04.2024).