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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 34

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K.F. befiehlt Hans Oberhaimer, Pfleger zu Starhemberg,1 nachdem dieser auf seine Ladung2 auf hewt nicht erschienen ist, im Streit mit den Brüdern Hans und Warmund Oberhaimer von Bernau wegen des halben Sitzes zu Affnang samt Höfen, Gütern und Lehen deren Forderungen zu befriedigen und sie unclaghaft zu stellen. Ihrer Klage zufolge haben sie ihm den Sitz für 150 fl. ung. verkauft, jedoch vorbehaltlich eines schriftlich vereinbarten Rückkaufrechts um dieselbe Summe innerhalb einer bestimmten Frist, und würden nun den Sitz trotz fristgerechter Forderung und Zahlungsangebot von ihm nicht zurückbekommen. Der K. lädt ihn im Falle eines Einspruchs von hewt über sechs wochen peremptorisch zu rechtlicher Verwantwortung vor sich oder seinem dazu Bevollmächtigten und weist darauf hin, dass bei Nichterscheinen er der anderen Partei recht ergeen lassen wird.

Originaldatierung:
An montag vor sannd Kathrein tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Zeitgleiche Abschrift im HHStA Wien (Sign. AUR 1478 XI 23), Pap. (fol. 2r), mit rücks. zeitgleichen Vermerk ultima citacio (Blattmitte).3

Reg.: Chmel n. 7247; ders., Mon. Habsb. I/2 S. 688f. zu n. 568.

Anmerkungen

  1. 1Burg Starhemberg in Oberösterreich (Haag am Hausruck).
  2. 2Siehe n. 218.
  3. 3Gemeinsam überliefert mit n. 219.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 34 n. 220, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c884ea02-5fe4-418a-8753-3d346d44aa78
(Abgerufen am 29.03.2024).