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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 34

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K.F. schreibt Papst Sixtus IV, ihm sei berichtet worden, dass Eb. Ruprecht von Köln2 zugunsten des Ldgf. Hermann (IV.) von Hessen3, Kanoniker der Kölner Kirche, resigniert habe und von beiden Seiten Gesandte4 zu ihm (dem Papst) geschickt worden seien, um den Ldgf. auf die Kölner Kirche providieren und bestätigen zu lassen. Wegen der großen Bedeutung der Angelegenheit, die gut überlegt werden müsse und für ihn und das Reich von größtem Interesse sei, ersucht er ihn, diesbezüglich nicht precipitanter zu entscheiden und die Providierung nicht ohne seine (K.F.) Zustimmung vorzunehmen, zumal er es sowohl für den Papst und den Apostolischen Stuhl als auch für ihn und das Reich als angemessen erachte, wenn dies in beiderseitiger Übereinstimmung erfolge. Er weist darauf hin, dass ihn eine ohne seine Zustimmung getroffene Entscheidung wie in Mainz5 sehr schmerzlich treffen würde, er aber darauf vertraue, dass der Papst dies nicht zulassen werde.

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Konz. (lat., undatiert) mit Korrekturen im HHStA Wien (Sign. AUR sub dat. 1478), Pap. (fol. 2rv).6

Lit.: Bachmann, Reichsgeschichte 2 S. 663 (etwa April 1479); Fuhs, Hermann IV. von Hessen S. 87–99; s. auch die in n. 139 genannte Lit.

Kommentar

Eb. Ruprecht (von der Pfalz) wurde im März 1478 von Ldgf. Heinrich von Hessen, dem Bruder Hermanns, gefangen genommen und resignierte am 6. Juli 1478. Trotz schärfster Proteste und Hilfegesuche des Papstes7 wurde er nicht freigelassen, sondern starb zwei Jahre später in Gefangenschaft. Eine päpstliche Bestätigung seines Amtsverzichts erfolgte allerdings nicht, sodass er bis zu seinem Tod am 16. Juli 1480 amtierender Kölner Erzbischof war. Am 11. August 1480 erfolgte die einstimmige Wahl Hermanns von Hessen durch das Kölner Domkapitel, am 15. November folgte die Bestätigung des Papstes.8 Siehe n. 139.

Anmerkungen

  1. 1Datierung nach der im Schreiben erwähnten Resignation Eb. Ruprechts von Köln am 6. Juli 1478, zu vermuten ist eine Ausstellung im ersten Viertel des Jahres 1479 (s. Anm. 4).
  2. 2Pfgf. Ruprecht bei Rhein (Eb. 1464–1480), s. zu ihm Gatz, Bischöfe 2 S. 605–607.
  3. 3Seit 1475 Gubernator des Erzstifts Köln, Eb. von Köln 1480–1508, s. zu ihm bes. Fuhs, Hermann IV. von Hessen; weiters Gatz, ebd. S. 287f.
  4. 4Gesandte sind im März 1479 in Rom belegt (s. Priebatsch, Correspondenz 2 S. 485f. n. 524), ihre Bestallungsurkunden wurden nach Janssen, Verzicht S. 660, um die Jahreswende 1478/79 ausgefertigt. Das ksl. Schreiben an den Papst wurde daher vermutlich in den ersten Monaten des Jahres 1479 nach deren Entsendung ausgestellt.
  5. 5Päpstliche Bestätigung des Mainzer Eb. Diethers von Isenburg-Büdingen (1475–1482).
  6. 6Gemeinsam überliefert mit zwei weiteren Konzepten, s. nn. 121, 212.
  7. 7Das päpstliche Hilfegesuch an K.F. von 1478 April 17 überliefert im HHStA Wien (Sign. AUR 1478 IV 17); Druck: Chmel, Mon. Habsb. I/2 S. 319f. n. 9; weitere päpstliche Schreiben in der Sache an etliche Reichsfürsten ebd. I/3 S. 449–451 nn. 20–34, u.a. an Hermann von Hessen (n. 24).
  8. 8Siehe dazu Fuhs, Hermann IV. von Hessen S. 90f. und 100; zur Resignation Eb. Ruprechts ausführlich Janssen, Verzicht.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 34 n. 190, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b9768457-3a86-4cd3-a49f-030b62141de6
(Abgerufen am 29.03.2024).