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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 34

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K.F. gebietet der Stadt Neuenburg (am Rhein) unter Androhung schwerer Strafen, den Bf. von Basel bei der Nutzung der zu den hochstiftlichen Dörfern Schliengen und Steinenstadt gehörigen Güter nicht zu behindern sowie den Ihren zu verbieten, im Rhein zwischen den Dörfern nach Gold zu suchen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erw. in n. 66.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 34 n. 64, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b271763d-fbfb-4d53-b25f-66d5addd7974
(Abgerufen am 19.04.2024).