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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 34

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K.F. setzt alle Reichsuntertanen, die von ihm und dem hauss Österreich Pfandschaften innehaben und mit diesem Brief oder einer glaubwürdigen Abschrift in der ­Sache ersucht werden, von der Beschwerde seines Vetters Hz. Sigmund von Österreich in Kenntnis, der zufolge sie die Untertanen und Einwohner an den schuldigen Eiden diesem gegenüber hindern würden, obgleich jedem Fürsten und dem Haus Österreich die oberkait vorbehalten sei. Er gebietet ihnen daher unter Androhung des Verlustes der Pfandschaft sowie seiner Strafe und Ungnade, ihre Untertanen und Einwohner zur Eides­leistung gegenüber Hz. Sigmund als regierundem fursten, irem rechten herrnn, und dem Haus Österreich zu veranlassen, unbeschadet ihrer Pfandschaften und Verschreibungen, um nicht zum Handeln gegen sie gezwungen zu werden.

Originaldatierung:
Am anderen tag des monads december (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge mit rücks. aufgedr. S. – Kop.: Vidimus Abt Alexiusʾ von Wilten von 1477 Dezember 13, Wilten, im HHStA Wien (Sign. AUR 1477 XII 13), Perg., rotes (spitzovales) S des Ausst. in wachsf. Schüssel an Ps; davon Abschrift des 18. Jh. ebd. (Sign. Urkundenabschriften Österr. Urkunden, Kt. 46 sub dat.), Pap.

Druck: Chmel, Mon. Habsb. I/2 S. 213f. n. 53.

Reg.: Chmel n. 7171; Lichnowsky(-Birk) 7 n. 2118.

Kommentar

Das Vidimus wurde auf Wunsch „Erzherzog“ Sigmunds von Österreich ausgestellt, dem wenige Tage nach der Ausstellung der vorliegenden ksl. Urkunde – in dieser noch als Herzog tituliert – von K.F. vermutlich ad personam die Führung des Erzherzogstitel gestattet worden war.1

Anmerkungen

  1. 1Die Erlaubnis zur Führung des Erzherzogstitels nur überliefert im Revers Ehz. Sigmunds von 1477 Dezember 8 im HHStA Wien (Org. und Kop., Sign. FU 736/1,2); Druck: Chmel, Mon. Habsb. I/2 S. 214f. n.  54; Reg.: Lichnowsky(-Birk) 7 n. 2125; s. dazu Luger, Bestätigung S. 257; zum Erzherzogstitel s. auch oben die Einleitung S. 22−24.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 34 n. 109, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ae82f2b2-af63-4e00-92bf-718aee3e93af
(Abgerufen am 28.03.2024).