[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 33
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Kg.F. bestätigt auf Ersuchen der Äbte, Pröpste und Priorinnen den Benediktinerklöstern St. Michaelis in Lüneburg und St. Johannis in Oldenstadt bei Uelzen, dem Zisterzienserkloster in Scharnebeck, dem Prämonstratenkloster Heiligenthal1 und den Benediktinnerinnenkonventen Ebstorf, Lüne und Medingen, sämtlich in der Diöz. Verden gelegen, alle Privilegien und Rechte, die sie von früheren Kaisern, Königen und anderen erworben haben, namentlich die inserierte Privilegienbestätigung und -erweiterung Kaiser Sigismunds von 1436 März 12. Er gebietet allen geistlichen und weltlichen Fürsten, Gff. Freiherren, Rittern, Knechten, Vögten, Amtleuten, Bürgermeistern, Räten, Städten, Gemeinden etc. und Reichsuntertanen die Beachtung dieser Privilegien bei seiner und des Reiches schweren Ungnade und den in der Sigismund-Urkunde angedrohten Pönen. Mit dem Schutz der Klöster, ihrer Privilegien und Güter beauftragt er Bürgermeister und Rat der Stadt Lüneburg, welche bei Bedarf auf die Hilfe von Reichsfürsten etc. zurückgreifen dürfen.
- Originaldatierung:
- Die decimaoctava mensis julÿ.
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.d.r. Jacobus de Lynß decretorum doctor. – KVv: Rta Jacobus Widerl (Blattmitte); [Confirmatio]religiosor(um) in Luneburg (rechter oberer Blattrand).
Überlieferung/Literatur
Org. (lat.) im StadtA Lüneburg (Sign. UA a1 1442 Juli 18), Perg., wachsfarbenes S 8 mit rotem S 13 vorn eingedr. an purpur-grüner Ss. – Kop.: Abschriften im StadtA Lüneburg (Sign. AB 26 Sp. 16-27), Pap. (17. Jh.) u. in der LB Hannover (Sign. Ms. XXIII 965 Bl. 9-12), Pap. (18. Jh.).
Reg.: Chmel n. 737 (nach HHSTA Wien, RR N fol. 66r)3.
Lit.: Streich, Klöster, Stifte und Kommenden (1986); Pfannkuche, Verden S. 259.
Kommentar
Vgl. unter der folgenden n. 10 eine weitere Ausfertigung mit anderen KVr/v und Sekretsiegel sowie abweichenden Formulierungen in den auf das Insert der Sigismund-Urkunde folgenden Teilen. Der dispositive Inhalt der beiden Urkunden stimmt jedoch weitgehend überein4. Siehe auch unten n. 47. Weyhe-Eimke, Die Aebte des Klosters St. Michaelis, S. 97 hält Abt Ludolph von Hitzacker von St.Michaelis für den einzigen Intervenienten, datiert den Schutzbrief aber auf 1442 Nov. 1.
Anmerkungen
- 1Schon ca. 1382 hatten die Mönche ihr Ur-Kloster Heiligenthal im gleichnamigen Ortsteil von Südergellersen sowie in Kirchgellersen (LK Lüneburg) aufgegeben zugunsten einer Niederlassung in der Stadt Lüneburg selbst.
- 2Siehe Hodenberg, UB des Klosters St. Michaelis zu Lüneburg n. 1061 (= UB Lüneburg 7, 649 ff.); RI XI n. 11285.
- 3Das Reg. bei Chmel kann anhand des RR N fol. 66rsicher dem vorliegenden Stück zugeordnet werden.
- 4Hervorzuheben ist, daß in n. 10 die Bestätigung ganz auf die inserierte Urk. bezogen wird, während in dem vorliegenden Stück ausdrücklich auch die Privilegien aller römischen Kaiser und Könige und aller Christen genannt werden. In n. 10 wird der Entschluß des Königs zur Bestätigung zusätzlich mit dessen Hoffnung motiviert, die privilegierten Konvente würden für sein und des Reichs Heil beten, auch wird die königliche Auffassung, die Urk. Sigismunds sei rechtmäßig, hervorgehoben. Andererseits erscheint im vorliegenden Stück das Mandat an die Stadt Lüneburg erweitert um die Fakultät, bei Bedarf den Schutz der Reichsfürsten etc. anzufordern.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 33 n. 9, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ba447cda-540f-4c8b-bff6-d25a2a6e64e5
(Abgerufen am 14.12.2024).