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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 32

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Kg.F. gebietet den Mgff. Johann und Albrecht von Brandenburg, in der Appellation von Dompropst, Dekan und Kapitel des Domstifts der Stadt und den vier Munitäten zu Bamberg, bis zum Austrag der Sache nicht mehr gegen deren Leute und Gut zu prozessieren, und erklärt alle Achturteile und Prozesse, die gegen sie ausgegangen sind, für ungültig.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in n. 21.1

Anmerkungen

  1. 1Hierzu gab es wohl zwei Aufforderungen, denn Kg.F. schrieb: Ir wisset wol, wie wir euch vormaln zum andern mal ernstlich geboten haben …

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 32 n. 20, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e34440e5-ef68-42e2-bf6d-917e76ead05f
(Abgerufen am 19.04.2024).