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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Lübeck, da sie seine beiden vormaligen Schreiben1 missachtet hätten, unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade und Strafe sowie einer der ksl. Kammer zufallenden Strafe von 40 Mark Gold erneut, Hans Michael in ihre Stadt aufzunehmen, ihn im Besitz seiner Wohnung zu belassen, die dieser vor dem Totschlag besessen habe, und ihn wegen dieser Tat nicht zu beschweren, noch dies Dritten zu gestatten, damit er nicht gezwungen sei, gewaltsam mit den angedrohten Strafen oder in anderer Weise gegen sie vorzugehen.

Originaldatierung:
Am sibentzehenden tag des moneds october.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. – KVv: Mandat Hans Michel (oberer Blattrand); pr(esenta)t(a) VII dece(m)br(is) anno etc. XCII in ca(usa) Hans Michaelis (Empfängervermerk, darunter).

Überlieferung/Literatur

Org. im AHL Lübeck (Sign. ASA, Interna, Privilegien n. 25171), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. – Kop.: Abschrift in Form des Org. ebd., Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 405f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 407, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/fc667485-495a-4383-87c3-905acc437eef
(Abgerufen am 19.04.2024).