Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

Sie sehen den Datensatz 223 von insgesamt 408.

K.F. unterrichtet die Stadt Lüneburg von der Klage der Stadt Lübeck, der zufolge letztere wegen ihrer Lage an den Grenzen des Reiches hauptsächlich vom Handel lebe und ihre Bürger und Einwohner über das Lüneburger Gebiet sowie das der angrenzenden Fürstentümer und Landschaften hinweg mit anderen Kaufleuten verkehrten, jedoch durch die Erhöhung der üblichen von alters her festgesetzten Straßen- und Wasserzölle die Straßen nidergelegt und sie von ihrem Gewerbe gedrungen und geschädigt würden. Die Lübecker und andere Kaufleute müssten für ihren Handel die Straßen durch das Lüneburger Gebiet benutzen, wo jedoch etliche Neuerungen, namentlich an der Fähre auf der Neetze zu Lüdershausen bezüglich des Eisaufhauens in der Winterzeit und des Fährlohnes, eingeführt worden seien, so dass sie zu ihrem großen Schaden für sich und ihr Gut höhere und andere als die herkömmlichen Abgaben entrichten müssten. K.F. befiehlt der Stadt Lüneburg unter Androhung einer Strafe von 20 Mark Gold, die Lübecker und andere Kaufleute sowie deren Gut nicht über den gewöhnlichen Fährlohn hinaus zu belasten und die Neuerungen bezüglich des Eisaufhauens abstellen zu lassen.

Überlieferung/Literatur

Org. im AHL Lübeck (Sign. Stadt Lüneburg 3) vermutlich Kriegsverlust. Nur im unten angeführten Druck überliefert, danach das Regest.

Druck: UB Hanse 10 S. 123f. n. 211 (Auszüge, danach das Regest).

Anmerkungen

  1. 1Datum und Ausstellungsort nach UB Hanse 10 n. 211.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 223, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f6fb382a-6387-4b22-9086-77409610aa91
(Abgerufen am 28.03.2024).