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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. und Kg. Christian (I.) von Dänemark bekräftigen angesichts der alten Freundschaft zwischen den römischen Kaisern und den Kgg. von Dänemark, die sie auch jetzt für nötig erachten, sowie ihrer aufrichtigen Liebe und Zuneigung ihre beiderseitige Eintracht, Freundschaft und Verständigung, damit die Untertanen und Einwohner ihrer Reiche untereinander im größeren Umfang und mit mehr Vertrauen Handel treiben können. In Zukunft soll keiner dem anderen feindlich gegenüberstehen, gegen dessen Person, Würde, Stand, Ehre, Recht, Herrschaft oder Glieder seines Standes handeln oder dies veranlassen, dieses auch nicht seinen Untertanen direkt oder indirekt gestatten und Anlässe dafür auf sich beruhen lassen. Vielmehr wollen sie sich gegenseitig in ihren Würden, Ständen, Ehren, Rechten und Herrschaften befördern, in allen Dingen und Geschäften begünstigen und in brüderlicher Weise alle Angelegenheiten in freundlicher Zuneigung behandeln. Sollte aus größerem oder kleinerem Anlass etwas geschehen, das ihre Eintracht zerstören könnte, so sollen Klagen und Streitigkeiten, die zwischen ihnen selbst, ihnen und ihren jeweiligen Untertanen oder ihren Untertanen untereinander entstünden, in ihren Reichen vor die zuständigen Gerichte gebracht, dort rechtlich entschieden und den Klägern damit die ihnen zustehende Gerechtigkeit in ihren Reichen ungehindert verschafft werden. K.F. und Christian bekräftigen zudem, dass sie sich zueinander in allen Angelegenheiten so verhalten wollen, wie sie es ihrer wahren und brüderlichen Liebe und aufrichtigen Zuneigung schuldig seien.

Originaldatierung:
Prima july.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. – KVv: Rta (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im RA København (Sign. E 1 Forholdet til udlandet, Pergamentsbreve, Kejseren [b] 1474 VII 1), Perg., wachsfarbenes S 15 mit wachsfarbenem S 16 vorn eingedrückt an purpurfarbener Ss. sowie rotes S Kg. Christians an purpurfarbener Ss.

Druck: UB Dithmarschen n. 38; Knudsen, Diplomatarium Christierni primi n. 204.

Reg.: Chmel n. 6895;Lichnowsky (-Birk) 7 n. 1780; Repertorium dipl. regni Danici mediaevalis 2, 2 n. 3487; Taxregister n. 4360.

Kommentar

Diese Übereinkunft wurde auf Initiative K.F. abgeschlossen, der Kg. Christian in sein Bündnisnetz gegen Burgund einbeziehen wollte. Sie stellte allerdings ein reines Freundschaftsbündnis ohne gegenseitige militärische Verpflichtungen dar, s. Niitemaa, Kaiser und die Nordische Union S. 295–297.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 297, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f67325d4-0124-4328-88c5-bbd3da24d45a
(Abgerufen am 25.04.2024).