Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

Sie sehen den Datensatz 384 von insgesamt 408.

K.F. unterrichtet Bürgermeister und Rat der Stadt Lübeck von der durch Hartwig von Bülow,1 Domherrn zu Bremen und Lübeck, erhobenen Klage, dass sie mit ihren Leuten in seine Wohnung zu Gudow on ervolg einichs rechtens und ohne redliche Ursache gewaltsam eingedrungen und seinen Knecht gefangen, gefesselt weggeführt und eine Zeit lang eingesperrt sowie ihm auch in anderer Weise Schmach zugefügt hätten. Auch hätte Bülow sie mehrfach vergeblich ersucht, auf gütlichen Tagen Genugtuung zu leisten. Zur Vermeidung weiterer Kosten befiehlt K.F. den Lübeckern, sich mit Bülow gütlich zu vertragen, damit er deshalb nicht mit erneuter Klage angelangt werde.

Originaldatierung:
Am VI tag july (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVv: An die stat Lübeckk (Adresse?).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift2 im AHL Lübeck (Sign. Behörden bis 1937, Reichshofrat B 51), Pap. (15. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Siehe zur Person Hartwigs Deecke, Nachrichten Schwerin S. 182; Bülowsches Familienbuch 1, 1 S. 209.
  2. 2Die im Text enthaltenen Korrekturen lassen darauf schließen, dass es sich möglicherweise um ein Konzept der unter diesem Datum ausgestellten Urkunde handelt.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 384, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/f146aca6-e801-4718-bf53-09a4d191b605
(Abgerufen am 28.03.2024).