[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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Kg.F. weist Bürgermeister und Rat der Stadt Lübeck an, die gewöhnliche Stadtsteuer1, die negst uff unser(er) lieben Frawn tag nativitatis (Sept. 8) 1439 sowie zum gleichen Datum im Jahr 1440 fällig gewesen wäre, an seiner statt dem Ritter Hartung von Klux2 oder dessen Bevollmächtigten gegen Vorlage dieses Briefes ganz so auszuhändigen, wie sie es in der Regierungszeit seines Vorgängers Kg. Albrechts (II.) getan haben.3 Für diesen Fall quittiert er ihnen mit disem brief die Zahlung dieser beiden Steuern, sobald diese erfolgt ist.

Originaldatierung:
An freytag nach aller heiligen tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Cunrad(us) p(re)p(osi)tus Wienn(ensis) canc. – KVv: Rta Jacobus Widerl (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im AHL Lübeck (Sign. Urkunden Externa, Caesarea n. 179), Perg., rotes S 12 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 7 rücks. eingedrückt an Ps.

Druck: UB Lübeck 7 n. 847.

Reg.: Chmel n. 161.

Kommentar

Siehe die Quittungen Hartungs und seines Bevollmächtigten, des Lübecker Bürgers Claus Karbow4, über den Erhalt der Steuer vom 5. November bzw. 13. Dezember 14405 im AHL Lübeck (Sign. Urkunden Externa, Caesarea n. 180a und n. 180b) sowie die schriftliche Auflistung der kgl. Forderungen zur Zahlung der Reichssteuer und die Quittungen darüber ebd. n. 197. Siehe n. 8.

Anmerkungen

  1. 1Siehe zur Lübecker Stadtsteuer während der Regierungszeit K.F. Isenmann, Reichsfinanzen S. 21f.; Fouquet, Lübeck als Reichsstadt S. 290–294.
  2. 2Klux entstammte einer oberlausitzischen Familie und stand einige Zeit im Dienst der englischen Könige Heinrich IV. und Heinrich V. Später war er für Kg. Sigmund als dessen Rat in wichtigen diplomatischen Missionen unterwegs, von dem er ab 1430 als Jahresgehalt die Lübecker Stadtsteuer auf Lebenszeit verschrieben erhielt. Auch Kg.F. diente er als Rat, s. zur Person Hartungs sowie zur Übertragung der Lübecker Steuer an diesen Fahlbusch, Hartung von Klux, bes. S. 382f. und S. 386; Fouquet, Lübeck als Reichsstadt S. 291f.
  3. 3Am 30. Oktober 1440 hatte Kg.F. dem Ritter die Verschreibung der Stadtsteuer durch Kg. Albrecht II. bestätigt, s. Chmel n. 158.
  4. 4Siehe zur Person Karbows Fahlbusch, Hartung von Klux S. 386; Dünnebeil, Lübecker Zirkel-Gesellschaft S. 259f.
  5. 5Siehe UB Lübeck 7 n. 850.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 6, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ecf43840-4415-479b-915a-34c1de9299ac
(Abgerufen am 28.03.2024).