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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. erteilt Bürgermeistern, Ratmannen, Bürgern, der Gemeinde und allen Nachkommen der Stadt Hamburg rechter wissen aus ksl. Machtvollkommenheit wissenntlich in crafft diss briefs die Gnade, dass jeder, der seit zehn Jahren in Hamburg wohnt, ohne von seinem Herrn, dem er rechtlich, gewohnheitlich oder sonstwie mit leibeigenschafft verbunden ist, in dieser Zeit zurückgefordert worden zu sein, zusammen mit seinen Erben aus der Leibeigenschaft entlassen sein und alle Rechte und Privilegien genießen soll, wie die anderen dortigen freien Leute nach Recht und Gewohnheit. Er willfährt damit dem Vorbringen von Bürgermeistern und Ratmannen Hamburgs, zum Schaden ihrer Stadt würden Kaufleute, die aus vielen Ländern kommend sich dauerhaft hier niedergelassen hätten und als sesshafte Bürger hier ihren Lebensunterhalt, Freunde, Weib und Kind besäßen, wegen ihrer Leibeigenschaft als Eigenleute zurückgefordert und dadurch von ihrem Gut gedrungen und von ihren Familien getrennt. K.F. bestimmt, dass weder die Betreffenden noch die Hamburger deshalb von jemandem mit geistlichem oder weltlichem Recht bekümmert werden dürfen, jedoch vorbehaltlich der Obrigkeit von K. und Reich. Er befiehlt allen Kff. geistlichen und weltlichen Fürsten, Gff. Freiherren etc. sowie allen übrigen Reichsuntertanen unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade und einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und denen von Hamburg zufallenden Strafe von 60 Mark Gold die Beachtung dieses Privilegs.

Originaldatierung:
Am vierczehenden tag des monads july.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. – KVv: Rta Caspar Perenwert (Blattmitte); Freiheit Hamburg der eygenleut halb (rechter Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im StA Hamburg (Sign. 710-1 I, Threse I A 3a), Perg. (beschädigt, hinten aufgezogen), wachsfarbenes S 15 mit wachsfarbenem S 16 vorn eingedrückt an purpurfarbener Ss. – Kop.: Vidimus von Dekan und Domkapitel zu Lübeck vom 23. September 1564 sowie gleichzeitiges Notariatsinstrument des öff. Notars Caspar Schrader ebd. (Sign. 710-1 I, Threse I A 3b), Perg., anh. S an Ps. ab und verloren. – Abschrift dieses Vidimus ebd. (Sign. 211-1 Reichskammergericht F 32, Teil 3 Q 51), Pap. (17. Jh.). – Abschrift dieses Vidimus im RA København (Sign. Hamburg: Akter og dokumenter vedrørende den hamburgske exemptionssag og andre sager… 1214–1688, Afskrifter 1442–1631), Pap. (17. Jh.). – Transsumpt von Dekan und Kapitel der Metropolitankirche Hamburg vom 23. August 1575 im LA Schleswig (Sign. Abt. 390 n. 145 II Q 27), Perg., anh. S an Ps. ab und verloren.

Lit.: Meeder, Geschichte von Hamburg 1 S. 378.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 363, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ecabe1da-7eca-407d-adb0-6573a8948098
(Abgerufen am 28.03.2024).