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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. unterrichtet Bürgermeister, Räte und Gemeinden der Städte Lübeck, Hamburg, Lüneburg und Wismar von der Klage Kg. Christians (I.) von Dänemark, der zufolge sie ihre nach altem Herkommen geschlagene Münze von 23 Schillingen für einen fl. rh. nach der alle Renten, Zinsen und Gülten genommen und aller Kaufschlag1 festgesetzt worden seien, etliche Zeit eigenmächtig und ohne ksl. Zustimmung herabgesetzt hätten, so dass ein fl. rh. auf 24 und 25 Schillinge angewachsen sei. Dadurch seien Christian in seinen Herzogtümern und Grafschaften und die dortigen Prälaten, die Ritterschaft und die anderen Einwohner in ihren Renten, Zinsen und Gülten beeinträchtigt worden und der Handel zum Erliegen gekommen, so dass Schaden für diese Länder zu entstehen drohe, wenn man dem nicht zuvorkomme. Er befiehlt ihnen daher aus ksl. Machtvollkommenheit unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade, des Verlustes ihrer Münze und einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und den Geschädigten zufallenden Strafe von 100 Mark Gold, die Münze zukünftig bei dem herkömmlichen Korn zu belassen, dem entsprechend 23 Schillinge einen fl. rh. wert sind.

Originaldatierung:
Am dreytzehenden tag des monads februarii.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i.

Überlieferung/Literatur

Org. im RA København (Sign. E 1 Forholdet til udlandet, Pergamentsbreve, Kejseren [b] 1474), Perg., rotes S 18 rücks. aufgedrückt. – Kop.: Beglaubigte Abschrift des Bamberger Archivkonservators Dr. Georg Rapp vom 19. Juli 1864 im LA Schleswig (Sign. Urk. Abt. 8 n. 21), Pap., olives S unter dem Text aufgedrückt. – Abschrift ebd. n. 21, Pap. (19. Jh.).

Druck: Repertorium dipl. regni Danici mediaevalis 2, 2 n. 3408.

Reg.: Taxregister n. 3904.

Anmerkungen

  1. 1Hier im Sinne von Handelsgeschäft, wirtschaftlicher Verkehr von Kaufleuten.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 254, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ebbbd6fa-a5f1-4b27-8b8c-45f3ea1d7f7c
(Abgerufen am 20.04.2024).