Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

Sie sehen den Datensatz 62 von insgesamt 408.

Kg.F. erteilt der Universität Padua unter Hinweis auf das allgemeine Recht, demzufolge jemand, der seit zwanzig Jahren öffentlich liest und kanonisches Recht oder Zivilrecht lehrt, zum Grafen erhoben wird1, das Privileg, dass dieses in Padua schon nach 16 Jahren geschehen und der Betreffende sich der gleichen Privilegien erfreuen soll.

Originaldatierung:
Die 23. januar(ii) (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Regest in den Novellae Imperatoriae des Melchior Goldast von Haiminsfeld in der SUB Bremen (Sign. msa 100, fol. 298r), Pap. (17. Jh.).

Kommentar

Möglicherweise stand dieses Privileg im Zusammenhang mit der feierlichen Überreichung der Doktorinsignien an den im kgl. Dienst stehenden Johannes Hinderbach, die in Padua einige Tage vor dem Ausstellungsdatum in Anwesenheit Kg.F.2 erfolgt war, s. Rando, Johannes Hinderbach S. 36f. und S. 105 sowie zu Hinderbach außerdem die Angaben bei Heinig, Friedrich III. S. 482–485.

Anmerkungen

  1. 1Siehe zu diesem, von den gelehrten Juristen beanspruchten und auf ein Gesetz des Kaisers Theodosius II. zurückgehenden Privileg Lange, Vom Adel des Doctor; Baumgärtner, Über Gelehrtenstand und Doktorwürde S. 310–319 und S. 329; Walther, Gelehrtes Recht, Stadt und Reich S. 79.
  2. 2Kg.F. weilte vom 10. bis 14. Januar 1452 in Padua, s. Lazzeroni, Il viaggio S. 283.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 62, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e92236a2-f194-4b48-9c57-98947686463f
(Abgerufen am 20.04.2024).