[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31
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K.F. bekundet unter Hinweis auf das gegen die Stadt Lüneburg gefällte Kammergerichtsurteil1 und seine in diesem Zusammenhang an etliche Reichsuntertanen ergangenen Exekutionsmandate2, Bürgermeister und Rat der Stadt Lübeck hätten ihn durch ihre Botschaft unterrichtet, dass sie und ihre Leute solchen Geboten nicht ohne Schädigung ihres Handels und Gewerbes und ohne Meidung der Lande so nachkommen könnten, wie sie es gerne täten. Da er nicht wolle, dass die Lübecker Schaden erlitten, erweist er ihnen die besondere Gnade, in den nächsten zwei Jahren solchen Exekutions- und Gebotsbriefen nicht Folge leisten zu müssen, ohne damit gegen K. und Reich, die Kläger oder Dritte gehandelt zu haben.
- Originaldatierung:
- Am mantag nach dem heiligen newen jarstag (nach Druck).
Überlieferung/Literatur
Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im AHL Lübeck (Sign. Stadt Lüneburg, Vol. IV) vermutlich Kriegsverlust. Nur im unten angeführten Druck überliefert, danach das Regest.
Druck: UB Lübeck 10 n. 275.
Anmerkungen
- 1Siehe Regg.F.III. H. 10 n. 187.
- 2Siehe Regg.F.III. H. 10 n. 186 und H. 20 n. 99.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 31 n. 147, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e812f3c8-cdae-4392-8426-78b108f37948
(Abgerufen am 25.04.2024).