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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. verbietet den Hansestädten und Reichsuntertanen an der See, mit den Untertanen Kg. Christians I. von Dänemark, die sich diesem gegenüber ungehorsam verhielten, Handel oder Gewerbe zu treiben, Gemeinschaft mit ihnen zu halten oder dies ihren Leuten zu gestatten.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in n. 252.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 247, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e7e9c724-8a0d-4d5c-8320-c1cbb16d43df
(Abgerufen am 20.04.2024).