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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Hamburg mit, dass Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Lübeck durch ihren bevollmächtigten Anwalt und Prokurator schriftlich gegen etliche Vorladungen und Belästigungen unter Hervorhebung ihrer nullitet und untuchlicheit appelliert hätten, die durch Johann Hülscheid, der sich Freigraf von Brackel nennt, an diesem Freistuhl gegen sie und die Testamentsvollstrecker des verstorbenen Johann Broling und zugunsten von Lorenz Broling unter Missachtung der ksl. Privilegien Lübecks sowie seiner zu Frankfurt beschlossenen kgl. Reformation1 erfolgt seien, obwohl sie ihre Abforderung an den Freistuhl gesandt und sich gegenüber den Klägern entsprechend ihrer Privilegien zu rechtlichem Austrag erboten hätten. Er bevollmächtigt sie, den Rechtsstreit zu entscheiden.2

Originaldatierung:
Am einlifft(e)n tag des monedes marcii (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Zusammen mit n. 260 inseriert in einem abschriftlich überlieferten Vidimus der Bürgermeister und Ratmannen der Stadt Hamburg vom 25. Mai 14743 im Denkelbuch im StA Bremen (Sign. 2-P.6.a.9.c.2d.5, S. 450–460, hier S. 451–452), Pap. (15. Jh.).

Druck: Berck, Femgerichte S. 474–476.

Reg.: Taxregister n. 3892.

Kommentar

Siehe n. 260 und n. 351.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 193 und n. 16.
  2. 2Der nachfolgende Text ist gleichlautend mit n. 260.
  3. 3Siehe die Angaben in n. 260 Anm. 6.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 261, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/e5d6a481-bca9-43d7-a476-7bcbf3ec4900
(Abgerufen am 29.03.2024).