Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

Sie sehen den Datensatz 173 von insgesamt 408.

K.F. unterrichtet Bürgermeister und Rat der Stadt Lübeck von der Mitteilung Herbords von der Linden, einen Brief, den sie durch den Rat der Stadt Reval zugeschickt bekommen hätten, für seine Verhandlungen mit Rat und Bürgern dieser Stadt vor dem ksl. Kammergericht zu benötigen.1 Er befiehlt ihnen, von diesem Brief eine beglaubigte, mit ihrem Siegel verschlossene Abschrift innerhalb von drei Wochen und sechs Tagen nach Erhalt seines Mandats an das ksl. Kammergericht zu senden, damit Herbord von der Linden diesen im rechten gebrauchen könne und daran nicht gehindert werde.

Originaldatierung:
Am zwelifften tag des monats junii.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. – KVv: Herword von der Lynden (oberer Blattrand); p(resenta)ta sexta mens(i)s junii anno etc. LXIX sowie darunter Hinricus Drope ad infra(scrip)t(a) no(ta)rius r(e)quisitus (Empfängervermerk, Blattmitte, rechts).

Überlieferung/Literatur

Org. im AHL Lübeck (Sign. ASA, Interna, Reichshofrat n. 27085), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Anmerkungen

  1. 1Am gleichen Tag wurde Reval durch K.F. rechtlich vorgeladen, s. Regg.F.III. H. 24 n. 211 sowie Eibl, Fern von Kaiser und Reich S. 163f. zu den Streitigkeiten Herbords mit dieser Stadt.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 173, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/dbc25e86-6b7d-4237-b17a-441ca3320acc
(Abgerufen am 19.04.2024).