Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

Sie sehen den Datensatz 44 von insgesamt 408.

Kg.F. beteuert Hz. Heinrich (XVI.) von Bayern (-Landshut), dass er dessen mit Hz. Albrecht (III.) von Bayern (-München) vor ihm geführten Rechtsstreit gern beendet hätte, die Verhandlungen jedoch mercklichen geschäfft wegen mehrfach und zuletzt auf den nächsten Gerichtstag nach S. Martinus tag (Nov. 11)1 habe verschieben müssen. Aufgrund neuer geschäfft undt unmuß sei er jedoch auch an der Wahrnehmung dieses Rechtstages gehindert, so dass er ihn, um beiden Parteien Kosten und Mühe zur Beschickung dieses Tages zu ersparen, aus kgl. Macht mit diesem brieff auf den nächsten Gerichtstag nach S. Georgen tag negst künfftig (1449 April 23) verschiebt und bestimmt, ihnen Ladung und Verkündigung in gleicher Weise zugehen zu lassen wie zum Rechtstag nach St. Martin. Kg.F. befiehlt Hz. Heinrich daher erneut aus kgl. Macht und bei seiner und des Reiches Huld, mit Hz. Albrecht und dessen Untertanen außerhalb rechtens nichts unfreundliches zu unternehmen, bis zwischen ihnen Recht gesprochen sei, und teilt ihm mit, dass er Albrecht diesen Aufschub und Befehl in gleicher Weise habe verkünden lassen.2

Originaldatierung:
Am samstag vor S. Simon Judas tag (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

[Org. im HStA München] – Kop.: Teilabschrift3 in den Novellae Imperatoriae des Melchior Goldast von Haiminsfeld in der SUB Bremen (Sign. msa 100, fol. 294r–v), Pap. (17. Jh.).

Druck: Lünig, Corp. Jur. Feud. Germ. 1 Sp. 187f. n. 11 (danach das Regest ergänzt).

Kommentar

Erwähnt bei Kremer Bayern-Ingolstadt S. 291f. mit Anm. 16, s. Lichnowsky (-Birk) 6 n. 1418.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 42f.
  2. 2Siehe n. 45.
  3. 3Siehe Goldast, Copeylicher Begriff 2 S. 155.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 44, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d7cf8f43-90d2-4000-a741-ff1c97944c20
(Abgerufen am 28.03.2024).