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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. teilt seinem Protonotar Johann Waldner1 sein Wohlgefallen wegen der Bemühungen mit, die dieser in unsern sachen bei den Lübeckern unternommen habe und von denen er durch seinen Kämmerer und Rat Sigmund von Niedertor2 unterrichtet worden sei. Er fordert ihn auf, sich bei den Lübeckern weiter zu bemühen, um von ihnen mehr als 2.000 fl. rh. zu erlangen, andernfalls jedoch diese Summe in Empfang zu nehmen und ihnen die in seinem Besitz befindliche ksl. Quittung3 zu überantworten.

Originaldatierung:
An pfincztag nach sant Margreten tag (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. (nach Kop.). – KVv: Dem ersamen unserm prothonotari und des reichs lieben getrewen Johannsen Waldner (Adresse, nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Abschrift im AHL Lübeck (Sign. Nachlass Friedrich Bruns n. 83 sub dat.), Pap. (20. Jh.).

Kommentar

Die Hintergründe der ksl. Geldforderung und damit der Verhandlungen, die Waldner möglicherweise in Lübeck selbst führte, bleiben unklar. Die Stadt hatte ihren Anteil am Nürnberger Anschlag von 1487 in Höhe von 3.000 fl. rh. bereits vorher entrichtet, s. n. 394.

Anmerkungen

  1. 1Johann Waldner war zu dieser Zeit der faktische Leiter der römischen Kanzlei K.F., s. zu dessen Person und Wirken Heinig, Friedrich III. S. 721–731; Schwarz, Waldner und die Wettiner.
  2. 2Siehe zu diesem Heinig, Friedrich III. S. 301–304.
  3. 3Siehe n. 396.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 395, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/d2d4e7a3-ae7b-47e9-8648-f0bdc3ad5210
(Abgerufen am 24.04.2024).