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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. bestätigt auf dessen Bitte Arnold von Merode, Chorherrn des Domstiftes zu Lüttich, dessen Brüdern Johann, Rikalt und Wilhelm, dessen Schwester Margarete2 sowie ihren Erben und Nachkommen mit Rat der bei ihm versammelten Kff. Fürsten, Gff. Edlen und Getreuen aus ksl. Machtvollkommenheit die von ihren vier Ahnherren dieses Geschlechts stammende Würde als Bannerherren bzw. Bannerfrau, nachdem die darüber ausgestellte Urkunde durch Kriegseinwirkung vernichtet worden sei,3 wodurch künftig ihre Freiheiten und ihre Herkunft beeinträchtigt werden könnten. Er bestimmt, dass sie sich nunmehr für ewige Zeiten Bannerherren und -frauen von Merode, insbesondere Johann zu Merode und Petersheim und Rikalt zu Merode und Houffalize, nennen dürfen und von jedermann als solche angesehen werden sollen. Sie sollen ihm und dem Reich dafür mit Diensten und in anderer Weise gehorsam und gewärtig sein und die gleichen Rechte und Privilegien inner- und außerhalb des Gerichts in allen geistlichen und weltlichen Sachen allerorts ungehindert genießen, wie ihre Vorfahren von Merode und die anderen Bannerherren und -frauen von ihren vier Ahnen her nach Recht oder Gewohnheit. K.F. befiehlt allen Kff. Fürsten, Gff. Freiherren etc. sowie allen übrigen Reichsuntertanen von ksl. Macht, unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade sowie einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und den Herren von Merode, ihren Erben und ihrer Schwester zufallenden Strafe von 100 Mark Gold die Beachtung seiner Bestätigung.

Originaldatierung:
Am freitag na sanct Michels tag des heiligen ertzengels (nach Druck).

Überlieferung/Literatur

[Org. im ReichsA Brüssel] – Kop.: Abschrift einer vom öff. Notar Mauritius aus Brüssel beglaubigten, von Ratmannen und Schöffen der Stadt Aachen am 7. November 1603 ausgestellten und vom Sekretär Nikolaus Munster unterschriebenen lat. Übersetzung eines dt. Vidimus von Ratmannen und Schöffen der Stadt Aachen vom 14. Februar 15384 in der SUB Hamburg (Sign. Cod. hist. 223, S. 285–289), Pap. (17. Jh.).

Druck:Miraeus, Opera diplomatica 1 S. 461f.; Mering, Geschichte der Burgen 11 S. 60–63.

Reg.: Chmel n. 6791; Taxregister n. 3414; 800 Jahre Merode S. 21 n. 15.

Kommentar

Diese und die folgende Urkunde (n. 244) wurden zum Zeitpunkt des Trierer Treffens zwischen K.F. und Hz. Karl dem Kühnen von Burgund ausgestellt, s. zur Zusammenkunft Vaughan, Charles the Bold S. 140–155; Ehm, Burgund und das Reich S. 130–197. Ob Arnold von Merode ebenfalls in Trier anwesend war, ist ungewiss.

Anmerkungen

  1. 1Die Datumszeile unserer Vorlage lautet post diem s(an)cti Michaelis archangeli, das genaue Tagesdatum erfolgt nach Mering, Geschichte der Burgen, H. 11 S. 63.
  2. 2Siehe zur Biographie der Geschwister die Angaben bei Domsta, Fürsten von Merode 1 S. 131–143.
  3. 3Eine solche Urkunde konnte nicht ermittelt werden und hat vermutlich auch nie existiert, vgl. Domsta, Fürsten von Merode 2 S. 553f.; dort Anm. 48 eine ausführliche Inhaltsangabe der Urkunde K.F.
  4. 4Siehe Katalog Handschriften Hamburg 6 S. 107.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 243, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/cf25dd8c-8f9a-43c1-8ea0-df72f068495e
(Abgerufen am 29.03.2024).