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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. äußert gegenüber Bürgermeistern und Räten der Stadt Lübeck sowie aller übrigen Städte, die mit ihnen vereint sind und die man die henn stette1 nennt, sein Befremden darüber, dass sie seinen vormaligen Befehl2 missachtet hätten. Da es sich nicht gebühre, den Ungehorsam und die Verachtung der Rigaer Untertanen gegenüber dem Hl. Stuhl zu Rom und seiner Majestät zu dulden, befiehlt er ihnen abermals zusammen und jedem einzelnen von ihnen von ksl. Macht bei ihren Pflichten gegenüber K. und Reich und unter Androhung seiner und des Reiches schweren Strafen, alle Hilfsverpflichtungen, die sie gegenüber denen von Riga zur Bestärkung von deren Ungehorsam eingegangen sind, einzustellen und ihnen keinen Beistand zu leisten. Sie sollen vielmehr Papst und K. gehorchen und Johann Freytag (von Loringhoven), den Deutschordensmeister in Livland, und dessen Orden gegen die Ungehorsamen unterstützen, wie sie es dem Papst, K. und Reich schuldig seien, damit kein weiteres Vorgehen gegen sie nötig werde.

Originaldatierung:
Am eilfften tag des monets july.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. – KVv: Mandat dewtsch orden (oberer Blattrand); R(ecep)ta XXVI octobr(is) anno etc. LXXXV in causa Rigent(iu)m p(re)s(er)tim civitat(is) (Empfängervermerk, unten rechts).

Überlieferung/Literatur

Org. im AHL Lübeck (Sign. ASA, Externa, Livonica n. 120), Perg., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (Reste).

Reg.: Hanserecesse 3, 2 n. 2, s. außerdem n. 1 und n. 3–5.

Kommentar

Siehe n. 366.

Anmerkungen

  1. 1Hansestädte.
  2. 2Siehe n. 372.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 373, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/cc33622b-b40b-46e8-b724-b2463998f192
(Abgerufen am 20.04.2024).