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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Lübeck mit, dass er Hans Michael aus ksl. Macht von der peinlichen und leiblichen Strafe des Totschlags, den dieser an Martin Snuber begangen hatte, umb mercklicher ursachen willen absolviert habe.1 Er befiehlt ihnen, Michael wieder in ihre Stadt aufzunehmen und dort trotz der Tat wohnen zu lassen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in n. 407.

Anmerkungen

  1. 1Am 1. Juli 1491, s. Chmel n. 8683.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 405, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c8334294-82f0-45a2-8c37-30ee2a5044d0
(Abgerufen am 29.03.2024).