Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

Sie sehen den Datensatz 343 von insgesamt 408.

K.F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Lübeck mit, dass sich Klaus Muntzer1 aus Lübeck über ein Urteil beklagt habe, das Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg als vereinbarte Richter gegen ihn zugunsten des Hans Rappolt gefällt hätten und das nach ordenung der recht an ir selbs untuglich und crafftlos sei. Außerdem habe ihm zu seinem großen Schaden Rappolt danach etliches Hab und Gut ohne gerichtliche Erlaubnis weggenommen.2 K.F. verbietet ihnen unter Hinweis auf seine an die Bff. Berthold von Hildesheim und Johann (V.) von Ratzeburg erteilte Kommission3 aus ksl. Macht, solange die Dinge vor ihm (K.F.) und seinen Kommissaren in recht unenntscheiden hanngen, gegen Muntzer und dessen Hab und Gut vorzugehen oder dies Dritten zu gestatten, und erklärt alle diesbezüglichen Handlungen für kraft- und machtlos und den Rechten Muntzers unschädlich.

Originaldatierung:
Am newntzehenden tag des monets january.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. – KVv: Inhibicio Müntzer (oberer Blattrand); p(resenta)ta Vta maii anno etc. LXXXI (Empfängervermerk, darunter).

Überlieferung/Literatur

Org. im AHL Lübeck (Sign. ASA, Interna, Reichshofrat n. 27087), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt (Reste).

Anmerkungen

  1. 1Siehe zur Person Muntzers n. 143 Anm. 1.
  2. 2Hans Rappolt war der Schwager von Reimer Muntzer, dem Bruder von Klaus. Siehe zu dem seit 1472 währenden, um Geldangelegenheiten geführten Streit, in dem der Nürnberger Rat im Falle des Scheiterns einer gütlichen Einigung die Entscheidung herbeiführen sollte, Nordmann, Nürnberger Großhändler S. 42.
  3. 3Siehe n. 342.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 343, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c0e6e688-8b4b-4fcc-8775-448ef1a95d20
(Abgerufen am 19.04.2024).