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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. teilt Kg. Christian (I.) von Dänemark mit, er sei davon unterrichtet worden, dass Adlige und Untertanen von K. und Reich, die in Italien ihren Wohnsitz und ihre Heimat besäßen, die Grafenwürde mit den dazugehörigen Ehren und Rechten erstrebten. Da es momentan zu schwierig sei, sich zu ihm (K.F.) zu begeben, hätten ihn die Betreffenden gebeten, den gerade in Italien weilenden Dänenkönig in dieser Sache zu beauftragen. K.F. bevollmächtigt Kg. Christian daher, an seiner statt und in seinem Namen in Italien drei durch ihre Herkunft, Tugend und Verdienste geeignete Personen in aller Form zu Grafen zu ernennen, ihnen alle dazugehörigen Rechte und Privilegien zu übertragen und ihnen den üblichen Treueid abzunehmen, dessen Text1 er ihm zugleich übersendet. Er bestimmt, dass diese Grafen und deren legitime Nachfolger für alle Zeiten die gleichen Rechte und Privilegien genießen sollen wie die anderen Grafen des Reiches nach Recht oder Gewohnheit, dabei ihre Grafschaften von den jeweiligen römischen Kgg. und Kaisern zu Lehen nehmen und ihnen den üblichen Treueid leisten sollen. K.F. erklärt für diese ksl. Delegierung alles das für erfüllt, was bei solchen Ernennungen nach Recht oder Gewohnheit notwendig oder geeignet sei, und widerruft alle dem entgegenstehenden Rechte, Anordnungen und Gewohnheiten.

Originaldatierung:
Quinta die mensis may (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert, der Kop. zufolge in Lat. mit anh. S. – Kop.: Beglaubigte Abschrift des Bamberger Archivkonservators Dr. Georg Rapp vom 19. Juli 1864 im LA Schleswig (Sign. Urk. Abt. 8 n. 43), Pap., olives S unter dem Text aufgedrückt.

Druck: Häberlin, Neueste teutsche Reichs-Geschichte 2 S. LIV–LVI.

Reg.: Chmel n. 6861;Lichnowsky (-Birk) 7 n. 1763.

Kommentar

In einem Schreiben vom 18. März 1474 hatte der zugleich im Dienst von Kg. Christian stehende brandenburgische Rat Albrecht von Klitzing2 seinen Herrn Kf. Albrecht von Brandenburg darüber unterrichtet, dass der Dänenkönig diese Standeserhöhung gerne vornehmen würde, und um Vermittlung beim Kaiser ersucht, s. Höfler, Urkundliche Beiträge Brandenburg S. 82f. n. 67. Am 4. Mai 1474 teilte Kf. Albrecht die ksl. Zustimmung an Klitzing mit, s. ebd. S. 90f. n. 76 sowie zu den Vorgängen Niitemaa, Kaiser und die Nordische Union S. 285; Heinig, Friedrich III. S. 1309f.

Anmerkungen

  1. 1Gedruckt bei Häberlin, Neueste teutsche Reichs-Geschichte 2 S. LVI.
  2. 2Siehe zur Rolle Klitzings Heinig, Friedrich III. S. 1126f. und S. 1308–1311.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 266, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/c0b6c2e8-80ef-40d5-b119-1968c3f3191b
(Abgerufen am 29.03.2024).