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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. befreit aus ksl. Machtvollkommenheit und rechter wissen in crafft diss briefs die Stadt Lübeck und all ihre Bürger, Einwohner und Untertanen aufgrund ihres Vorbringens, sie würden durch seine an die Stadt Lüneburg erteilte ksl. Erlaubnis zur Errichtung neuer Zölle, namentlich auf der Ilmenau,1 schwer geschädigt, in Ansehung ihrer Verdienste und wegen ihrer großen Belastungen von allen Zöllen auf Leib, Hab und Gut, das sie zu Wasser und zu Lande durch die Stadt Lüneburg und deren Gebiet führen würden.2 Er bestimmt, dass die Lübecker durch die von Lüneburg oder von ihretwegen durch Dritte weder aufgehalten noch bekümmert, sondern zollfrei gelassen werden sollen. K.F. befreit sie darüber hinaus aus ksl. Machtvollkommenheit von allen Zöllen und Abgaben, die künftig von ihm oder seinen Nachfolgern im Reich innerhalb von 20 Meilen um Lübeck zu Wasser und zu Lande verliehen werden sollten. Sie sollen in dieser Befreiung durch keine anderen Freiheiten und Gnaden beeinträchtigt werden, es sei denn, dass in den deshalb ausgestellten Urkunden seine Begnadung ausdrücklich widerrufen werden würde. K.F. befiehlt3 allen Kff. geistlichen und weltlichen Fürsten, Gff. Freiherren etc. sowie allen anderen Reichsuntertanen, namentlich Bürgermeistern und Rat der Stadt Lüneburg und deren Nachfolgern, unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade sowie einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und der Stadt Lübeck zufallenden Strafe von 50 Mark Gold, die Lübecker nicht in ihren Freiheiten zu beeinträchtigen, sondern sie darin zu schützen, und erlaubt den Lübeckern, allerorts gegen Straffällige vorzugehen.

Originaldatierung:
Am freytag vor dem sonntag als man in der heiligen kirchen singet Cantate.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. – KVv: Rta (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im AHL Lübeck (Sign. Urkunden Externa, Caesarea n. 213), Perg., wachsfarbenes S 15 mit wachsfarbenem S 16 vorn eingedrückt an purpurfarbener Ss. – Kop.: Vidimus der von Eb. Adolf (II.) von Mainz in Thüringen, Sachsen, Hessen und im Eichsfeld eingesetzten Richter unter Leitung des Dr. Günther Milwitz vom 10. Juni 1473 sowie gleichzeitiges Notariatsinstrument des öff. Notars Werner Ertmor, Kler. der Mainzer Diözese, ebd. (Sign. Urkunden Externa, Caesarea n. 213a), Perg., anh. olives Amtssiegel in wachsfarbener Schüssel an roter HS sowie Notarszeichen. – Beglaubigte Abschrift des öff. Notars Johann Laban ebd. (Sign. ASA, Interna, Zoll und Zulage n. 35343, fol. 17r–19v), Pap. (15. Jh.). – Abschrift vom 9. Mai 1776 ebd. (Sign. ASA, Interna, Privilegien n. 25140, fol. 103r–105v), Pap.

Druck: Urkunden Transitverkehr Lübeck n. 38.

Reg.: Chmel n. 6705; UB Hanse 10 S. 123 n. 210; Taxregister n. 2916.

Kommentar

Siehe n. 219 und n. 225.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 194 und Regg.F.III. H. 20 n. 187.
  2. 2Der Text der Urkunde ist bis dahin in weiten Teilen gleichlautend mit dem von n. 219.
  3. 3Der Text der Urkunde ist bis zum Schluss in weiten Teilen gleichlautend mit dem von n. 219.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 220, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/ba93e36c-7391-4d54-bc8b-d5d35bc6fcb0
(Abgerufen am 20.04.2024).