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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. teilt Bürgermeistern und Rat der Stadt Lüneburg die Befreiung der Einwohner der Reichsstadt Lübeck vom Zoll auf der Ilmenau1 mit und verbietet ihnen aus ksl. Machtvollkommenheit unter Androhung einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und der Stadt Lübeck zufallenden Strafe von 50 Mark Gold, der in dem Lübecker Privileg festgesetzten Pön sowie des Verlustes ihres Zolles, die Lübecker in dieser Befreiung zu beeinträchtigen oder dies Dritten zu gestatten. Er befiehlt ihnen außerdem bei seiner und des Reiches schweren Ungnade, seinem Gebotsbrief ohne Widerrede völligen Glauben zu schenken.

Originaldatierung:
Am sambstag vor dem sonntag Cantate.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i.

Überlieferung/Literatur

Org. im AHL Lübeck (Sign. Urkunden Externa, Caesarea n. 214), Perg., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Reg.: UB Hanse 10 S. 124 n. 213; Taxregister n. 2916.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 220.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 225, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b1b36da9-f9eb-4891-a575-6dcf919f285d
(Abgerufen am 24.04.2024).