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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. befiehlt Bürgermeistern und Rat der Stadt Lübeck auf Bitten Kg. Christians (I.) von Dänemark aus ksl. Macht, den Zoll2, den sie ohne seine ksl. Zustimmung errichtet hätten und von Christian, dessen Untertanen oder ihrem Gut erheben würden, wieder abzustellen, damit er nicht zu weiteren Maßnahmen gegen sie gezwungen werde.

Originaldatierung:
An freitag vor unnserer lieben Frawentag visitationis (nach Druck).

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in der Anlage zum Brief3 des Dr. Günther Milwitz vom 27. Juli 1474 an die Stadt Lübeck im AHL Lübeck (Sign. ASA, Externa, Deutsche Territorien n. 4480, fol. 11v–12v), Pap. (15. Jh.).

Druck: Chmel, Mon. Habsb. 3 S. 528 n. 33 (nach Konzept, danach das Regest).

Reg.: Taxregister n. 4363.

Kommentar

Siehe n. 295.

Anmerkungen

  1. 1Datum und Ausstellungsort nach Chmel, Mon. Habsb. 3 S. 528 n. 33.
  2. 2Es ist nicht ersichtlich, um welchen Zoll es sich handelt. Niitemaa, Kaiser und die Nordische Union S. 300 geht davon aus, dass Lübeck eine generelle Erhöhung all seiner Zölle vorgenommen hatte.
  3. 3Siehe die Angaben in n. 270 Anm. 1.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 298, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/b1407cb6-8041-4706-b95d-bca0834d7a0d
(Abgerufen am 29.03.2024).