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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. übersendet Bürgermeistern und Rat der Stadt Lübeck seinen ksl. Lehnsbrief1 für die Hzz. Wilhelm (II.), Friedrich und Heinrich von Braunschweig-Lüneburg und befiehlt ihnen, diesen den Adressaten nur dann zu überantworten, wenn jene bis pfingst(e)n schirstkunfftig (1488 Mai 25) seinetwegen 6.000 fl. rh. bezahlt, für ihn eine entsprechende Verschreibung hinterlegt und wie die anderen Fürsten und Reichsuntertanen die Hilfe geleistet hätten, die er auf sand Georg(e)n tag schirstkunfftig (1488 April 23) im Reich ausgeschrieben habe.2 Sie sollen außerdem das bei ihnen hinterlegte Geld und den Verschreibungsbrief bis auf unnser ferrer geschefft an sich nehmen.

Originaldatierung:
Am zehennd(e)n tag des monets decembris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. – KVv: Den ersamen unns(er)n und des reichs lieben getrewen burgermeister und rate der statt Lubeck (Adresse, Blattmitte); P(resenta)ta 4ta january anno etc. LXXXVIII (über der Adresse); h(er)zog von Brunswig (oberer Blattrand, rechts).

Überlieferung/Literatur

Org. im AHL Lübeck (Sign. ASA, Externa, Deutsche Territorien n. 4632), Pap., rotes S 18 als Verschluss rücks. aufgedrückt.

Kommentar

Weil ihnen möglicherweise die Kosten zu hoch waren, erfüllten die Hzz. von Braunschweig offenbar die genannten Auflagen nicht, so dass der ksl. Lehnsbrief im Lübecker Archiv verblieb.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 389.
  2. 2Siehe n. 387 sowie RTA MR 2 n. 502.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 390, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/af1e47ec-f995-4d20-bb16-cfe7f37d2ca9
(Abgerufen am 28.03.2024).