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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. beurkundet das auf Klage von Eckhard Westrans wegen der Beschlagnahme seiner Güter gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Wismar gefällte Urteil seines Kammergerichts, dem zu folge letztere in einer festgesetzten Frist nach Aufforderung eines von Westrans zu bestimmenden Kommissars einen Eid leisten sollen, um sich der Klage zu entledigen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in n. 114.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 113, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/aeb8328b-026b-4965-aa8f-36ff4ce130bc
(Abgerufen am 16.04.2024).