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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. bestätigt rechter wissen auf Bitten Kg. Christians (I.) von Dänemark, Schweden und Norwegen aus ksl. Machtvollkommenheit wissenntlich in crafft diss briefs die Verschreibung, die dieser zugunsten seiner Gemahlin Dorothea1 lebenslang auf das von K. und Reich zu Lehen gehende Land Holstein vornehmen will.2 Er bestimmt, dass alle zukünftigen Verschreibungen Kg. Christians Kraft haben und von Dorothea ihr Leben lang ungehindert genutzt werden sollen, jedoch unbeschadet der Obrigkeit, Lehenschaft und Gerechtigkeiten von K. und Reich. K.F. befiehlt allen Prälaten, Herren, Mannen, Städten und Gemeinden des Landes Holstein unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade sowie einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und Christian oder dessen Gemahlin zufallenden Strafe von 100 Mark Gold, Dorothea in den zukünftigen Verschreibungen nicht zu beeinträchtigen noch dies Dritten zu gestatten, sondern sie diese lebenslang genießen zu lassen und ihr als getreue Untertanen gehorsam zu sein.

Originaldatierung:
Am newnzehenden tag des monets julii.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. Jo(hann) Waldner prothonotarius. – KVv: Rta Caspar Pernwert (Blattmitte); Verwilligung Dennmarck (rechter Blattrand).

Überlieferung/Literatur

Org. im RA København (Sign A 2 Kongehuset Christian 1., Dronning Dorothea, Pergamentsbreve [b] 1480 VII 19), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit wachsfarbenem S 16 rücks. eingedrückt an Ps. – Kop.: Beiliegende Abschrift ebd., Pap. (16. Jh.).

Druck: Knudsen, Diplomatarium Christierni primi n. 233; Chmel, Mon. Habsb. 3 S. 119f. n. 48 (nach Konzept).

Reg.: Regesta Danicae 2, 1, 2 n. 7567.

Lit.: Dahlmann, Geschichte von Dänemark 3 S. 248f.

Anmerkungen

  1. 1Dorothea war die Tochter Mgf. Johanns des Alchimisten von Brandenburg, die 1445 die Ehe mit Kg. Christoph von Dänemark, Norwegen und Schweden einging und nach dessen Tod 1448 noch im gleichen Jahr dessen Nachfolger Kg. Christian I. heiratete, s. zur Person Jahnke, Dorothea; Ders., Hochzeiten.
  2. 2Diese Verschreibung erfolgte am 1. Dezember 1480 über 100.000 Lübische Mark, s. Knudsen, Diplomatarium Christierni primi n. 240.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 339, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/acc2f511-19d3-4c9e-b225-77465f6eb2db
(Abgerufen am 29.03.2024).