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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. bekundet, dass er auf Klage der Hzz. Wilhelm d. Ä. und Heinrich von Braunschweig-Lüneburg den von diesen zusammen mit etlichen Prälaten und Klöstern im Land Sachsen und den Mitgliedern des neuen Rates der Stadt Lüneburg gegen den dortigen alten Rat geführten Rechtsstreit wieder an sich gezogen hat, und lädt beide Parteien auf den 45. Tag nach Erhalt seines Mandats rechtlich vor sich.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Erwähnt in n. 106.

Kommentar

Erwähnt bei Francke, Prälatenkrieg S. 39.

Anmerkungen

  1. 1Das Datum ist ergänzt nach Francke, Prälatenkrieg S. 39.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 97, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a401038a-e9bc-4853-87de-5c0454141f71
(Abgerufen am 29.03.2024).