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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. bestätigt dem vor ihm erschienenen Kg. Christian (I.) von Dänemark auf dessen Bitten mit Rat der Kff. Fürsten, Prälaten, Gff. Herren und Getreuen rechter wissen und aus ksl. Machtvollkommenheit in craft ditz brives alle Privilegien und Rechte, die dieser und dessen Vorfahren von ihm (K.F.) und den früheren Kaisern und Königen für das Kgr. und die Krone von Dänemark und für ihre Länder erworben haben, ganz so, als seien sie hier alle wörtlich aufgeführt, jedoch unbeschadet der Obrigkeit und der Rechte von K. und Reich. Er befiehlt allen Kff. geistlichen und weltlichen Fürsten, Prälaten, Gff. etc. sowie allen übrigen Reichsuntertanen aus ksl. Machtvollkommenheit unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade sowie einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und den Geschädigten zufallenden Strafe von 100 Mark Gold die Beachtung dieser Bestätigung.

Originaldatierung:
Am dreytzehenden tage des monads februari (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Kop.: Beglaubigte Abschrift des Bamberger Archivkonservators Dr. Georg Rapp vom 19. Juli 1864 im LA Schleswig (Sign. Urk. Abt. 8 n. 23), Pap., rotes S unter dem Text aufgedrückt.

Reg.: Taxregister n. 3898.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 249, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a3f6b1f3-9980-4d8e-ae22-f46c95075baa
(Abgerufen am 23.04.2024).