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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. teilt Bürgermeistern, Richtern und Rat der Stadt Lübeck mit, dass sich sein Diener Jakob Steck zu ihnen begeben werde, um für sich und seine anderen noch lebenden Brüder das hier zurückgelassene Gut abzuholen, welches ihr verstorbener Bruder Dietrich Steck1 vormals bei seinem Dienst im Lande Preußen erworben und teilweise bei etlichen Einwohnern ihrer Stadt deponiert habe. K.F. bittet sie, auf diejenigen einzuwirken, die nach Anzeige Jakob Stecks solches Gut besitzen, und jenen mit Rat und Tat zu unterstützen, damit ihm dies überantwortet werde.

Originaldatierung:
An freitag vor sand Symon und sand Juda tag der heiling zwelfpoten.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i. p(er) d(o)m(inum) Joh(annem) de Rorbach. – KVv: Den ersamen unnsern und des reichs lieben getrewn N dem burgermaister, richter und rat der stat zu Lubingk (Adresse, Blattmitte); Stekh (oberer Blattrand, links).

Überlieferung/Literatur

Org. im AHL Lübeck (Sign. ASA, Externa, Deutsche Territorien n. 7164), Pap., rotes S 20 als Verschluss rücks. aufgedrückt (Reste).

Druck: UB Lübeck 9 n. 779.

Anmerkungen

  1. 1Am 18. Januar 1450 hatten die Brüder Jakob und Heinz Steck zu Steckendorff an den Statthalter des Deutschordenshochmeisters wegen Forderungen ihres Bruders Dietrich an Danzig geschrieben, s. Joachim-Hubatsch, Regg. Ord. Theut. 1, 1 n. 10154.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 119, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a293be2b-0605-4a15-bee6-cde4d12fc329
(Abgerufen am 28.03.2024).