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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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K.F. unterrichtet Kf. Ernst und Hz. Albrecht von Sachsen von der durch Kg. Christian (I.) von Dänemark gegen die Dithmarscher erhobenen Klage, der zufolge diese zu Schmach und Verachtung von K. und Reich seinen ksl. Gehorsamsbefehl1 nicht befolgt hätten. Da es sich nicht zieme, dies zu dulden, sondern sich gebühre, die Dithmarscher wieder zu Gehorsam zu bringen, er sich jedoch annder(er) unnser(er) und des reichs gescheffthalben der Angelegenheit nicht widmen könne, befiehlt er ihnen aus ksl. Machtvollkommenheit unter Androhung des Verlustes aller Regalien und Privilegien, die sie von ihm und seinen Vorgängern im Reich besitzen, sowie einer je zur Hälfte der ksl. Kammer und Kg. Christian zufallenden Strafe von 100 Mark Gold, letzteren auf dessen Forderung im Namen von K. und Reich gegen die Dithmarscher zu unterstützen. K.F. verbietet ihnen unter Androhung seiner und des Reiches schweren Ungnade und der genannten Strafen, die Dithmarscher und deren Anhänger durch ihre Fürstentümer und Länder ziehen zu lassen, ihren Untertanen den Umgang mit ihnen zu gestatten und sie in ihren Herrschaften und Gebieten zu beköstigen. Er bestimmt, dass sie mit allem, was sie gegen die Dithmarscher und ihre Helfer unternähmen, nicht gegen K. Reich oder Dritte handelten und niemandem deswegen etwas schuldig sein sollen.

Originaldatierung:
An mittwoch vor sannd Johanns gottes tewffers tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. – KVv: Herzog Ernst zu Sa[chsen](oberer Blattrand, Textverlust).

Überlieferung/Literatur

Org. im RA København (Sign. D 5 Ditmarsken n. 12 1473–1664, n. 5), Pap., rotes S 18 rücks. aufgedrückt.

Druck: Repertorium dipl. regni Danici mediaevalis 2, 2 n. 3483 (Auszüge).

Reg.: Taxregister n. 4355.

Kommentar

Einige der an zahlreiche Fürsten und Städte gerichteten Mandate zur Unterstützung Kg. Christians bei der Inbesitznahme Dithmarschens (n. 267–294) wurden offenbar nicht an die Adressaten ausgeliefert und finden sich heute im Reichsarchiv Kopenhagen, s. n. 267 sowie zu den Empfängern die Angaben bei Dahlmann, Neocorus 2 S. 555f. sowie Taxregister n. 4355. Siehe auch Chalybaeus, Geschichte Dithmarschens S. 159; Stoob, Geschichte Dithmarschens S. 67; Niitemaa, Kaiser und die Nordische Union S. 299–301; Sauer, Hansestädte und Landesfürsten S. 46f. Siehe n. 350.

Anmerkungen

  1. 1Siehe n. 248.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 31 n. 267, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/a0e1c0aa-e48b-4159-823c-b6052765e37e
(Abgerufen am 24.04.2024).