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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 31

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 101

[Vor 1457 Dezember 19], [–]1

K.F. lädt den alten Rat der Stadt Lüneburg auf Klage des Lübecker Domkapitels, er habe seine Sülzrenten beschlagnahmt, rechtlich vor sich.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 102

[Vor 1457 Dezember 19], [–]1

K.F. schreibt dem alten Rat der Stadt Lüneburg in unbekannter Sache.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 103

[Vor 1457 Dezember 19], [–]1

K.F. schreibt dem alten Rat der Stadt Lüneburg in einer weiteren unbekannten Sache.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 104

[Vor 1458 Januar 20], [–]1

K.F. lädt Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Hamburg rechtlich vor sich, damit sie wegen der Übergriffe auf seine Abgesandten Dr. Hertnidt von Stein und Wenzel Reymann Genugtuung leisten.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 105

1458 Mai 1, Wiener Neustadt

K.F. bekundet, dass er nach der gütlichen Übereinkunft1 mit den Bürgermeistern und Bürgern der Stadt Hamburg deren Ladung2 wegen der Übergriffe auf seine Abgesandten Dr. Hertnidt von Stein und den Priester Wenzel Reymann in ihrer Stadt fallengelassen habe.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 106

1458 Mai 10, Wiener Neustadt

K.F. teilt Bürgermeistern, Räten und Gemeinden der Vereinigung der hansischen Städte mit, dass trotz seiner Ladungsbriefe1 im Streit zwischen den Brüdern und Hzz. von Braunschweig-Lüneburg Wilhelm d. Ä. und Heinrich, etlichen Prälaten und Klöstern im Land Sachsen und den Mitgliedern des neuen...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 107

1458 Juni 5, Wien

K.F. erlaubt Eb. Johann von Trier, Untertanen seines Stiftes bei etwaigen Streitfällen vor das erzbischöfliche Hofgericht zu laden und den Streit nach dem Rechtsspruch des Hofrichters und der zu Gericht sitzenden Räte rechtlich zu entscheiden.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 108

14581Juni 5, Wien

K.F. belehnt den Hz. (Johann) von Lothringen2 mit Herrschaft und Schloss Falkenstein am Donnersberg und befiehlt Wirich (IV.) von Daun, Herrn zu Falkenstein und Oberstein, und dessen Erben, dieses Lehen künftig von diesem Hz. und dessen Nachfolgern zu empfangen.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 109

1458 Oktober 7, Wien

K.F. verbietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Lübeck aus ksl. Macht angesichts der Tatsache, dass die seit K. Sigmund auf Klage Ludwigs von Lindenberg und Lorenz’ Tubeney zu Aschaffenburg in der Acht und Aberacht befindlichen Städte in Holland, Seeland und Westfriesland1 keine Reue zeigen,...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 110

[Zwischen 1455 März 24 und 1458 Oktober 27], [–]1

K.F. absolviert mit Zustimmung Johanns von Pommersheim, Landkomturs der Ballei Österreich und Steiermark und bevollmächtigten Anwalts des Hochmeisters und des Deutschen Ordens, Klaus Werlemann und Eckhard Westrans sowie deren mitsachwalter in ihrem vor dem ksl. Kammergericht gegen...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 111

[1458 zwischen Oktober 27 und November 7], [–]1

K.F. bekundet, dass sich die Landschaft und die Städte in Preußen auf Klage des Hochmeisters und von dessen Gebietigern und Brüdern in der Reichsacht befänden.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 112

1459 März 9, o. O.

K.F. beurkundet das Urteil seines Kammergerichts im Prozess Klaus Werlemanns und seiner mitsachwalter gegen Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Lübeck, demzufolge letztere zur Leistung von Schadenersatz verurteilt werden. Im Weiteren wird ausgeführt, dass Werlemann auff den sechzehenden...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 113

[Vor 1459 April 27], [–]

K.F. beurkundet das auf Klage von Eckhard Westrans wegen der Beschlagnahme seiner Güter gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Wismar gefällte Urteil seines Kammergerichts, dem zu folge letztere in einer festgesetzten Frist nach Aufforderung eines von Westrans zu bestimmenden Kommissars einen...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 114

1459 April 27, Wien

K.F. beurkundet das am heutigen Tag auf Klage des Eckhard Westrans aus Danzig gefällte Urteil seines Kammergerichts gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Wismar bezüglich deren unterlassener Eidesleistung. Demnach habe Westrans dem Kammergericht, dem an seiner (K.F.) statt Mgf. Wilhelm von...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 115

1459 Mai 19, Wiener Neustadt

Kaiserin Eleonore richtet an die Äbtissin Margarete und das Kapitel des Stiftes Buchau im Bistum Konstanz eine Erste Bitte zugunsten des ksl. Kaplans Lic. decr. Meister Konrad Gäb1 oder dessen Prokurator für die nächste freiwerdende kirchliche Pfründe.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 116

1459 Juli 2, Wien

K.F. weist Bürgermeister und Rat der Stadt Lübeck an, die auf sannd Martins tag schirstkunftig (Nov. 11) fällig werdende gewöhnliche Stadtsteuer an seiner statt Busso (III.) Vitzthum oder dessen Bevollmächtigten auszuhändigen, und quittiert ihnen zugleich mit disem briefe die Zahlung, sobald...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 117

[1459 September 3], [–]

K.F. beurkundet ein Urteil seines Kammergerichts, dem zufolge die Dithmarscher sowie weitere Beklagte, darunter Hans von der Heid, unter Androhung einer Strafe von 1.000 Mark Gold Nikolaus Reppin oder dessen Anwalt Genugtuung und Entschädigung leisten sollen.

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 118

1459 September 3, Wien

K.F. teilt Eb. Gerhard von Bremen mit, dass nach dem Urteil1, das dieser zusammen mit Johann Witte, dem Dekan von St. Johann zu Minden, zugunsten Nikolaus Reppins gegen die Vögte, Schließer und Geschworenen2, Richter und die gesamte Gemeinschaft des Landes Dithmarschen sowie weitere, in dem...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 119

1459 Oktober 26, Wien

K.F. teilt Bürgermeistern, Richtern und Rat der Stadt Lübeck mit, dass sich sein Diener Jakob Steck zu ihnen begeben werde, um für sich und seine anderen noch lebenden Brüder das hier zurückgelassene Gut abzuholen, welches ihr verstorbener Bruder Dietrich Steck1 vormals bei seinem Dienst im...

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Friedrich III. - [RI XIII] H. 31 n. 120

1459 Dezember 17, Wien

K.F. bestätigt dem erwählten Eb. Diether das Nonevokationsprivileg des Stiftes Mainz und bestimmt Schirmer der stiftischen Rechte.

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