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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. bevollmächtigt Eb. Johann von Gran, den Waffenstillstand, den Hz. Albrecht von Sachsen mit Kg. Matthias von Ungarn bis auf den achten Tag nach dem kommenden hl. Urbanstag (1488 Juni 3) geschlossen hat, zu verlängern und mit Kg. Matthias einen Vergleich auszuhandeln. Über das Verhandlungsergebnis solle er K.F. berichten, selbst aber keinen Beschluss fassen dürfen. K.F. sichert zu, im Falle einer Verlängerung den Waffenstillstand zu halten und auch seine Untertanen dazu zu verpflichten. Falls Eb. Johann eine darüber hinausgehende Vollmacht zu brauchen meint, ist sie ihm mit diesem Brief verliehen.

Originaldatierung:
An sambstag dem heyligen osterabennd.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.i.i.c.

Überlieferung/Literatur

Org. im HHStA Wien (Sign. AUR 1488 IV 5), Perg., S an Ps. (ab und verloren).

Reg.: Chmel n. 8271; Lichnowsky (-Birk) 8 n. 1114.

Lit.: Dopsch, Geschichte Salzburgs S. 561; Wolf, Doppelregierung Friedrichs III. S. 179–182; Hoensch, Corvinus S. 213f.; Nehring, Matthias Corvinus S. 181f.; Zaisberger, Rohr S. 113f.

Kommentar

Hz. Albrecht und Kg. Matthias unterzeichneten den Waffenstillstand am 16. Dezember 1487 in St. Pölten. Da Hz. Albrecht den Vertrag ohne Zustimmung K.F.s, aber in seinem und des Reiches Namen schloss, anerkannte ihn K.F. zunächst nicht, s. Nehring, Matthias Corvinus S. 181. Der Waffenstillstand war von den Kanzeln der Kirchen zu verkünden, wie aus einem Brief Hz. Albrechts an den Propst von Seckau von 1487 Dezember 19 hervorgeht, s. Krones, Zeitgenössische Quellen S. 50, Anm. 15. Die Urkunde von Kg. Matthias ist abgedruckt bei Langenn, Herzog Albrecht S. 543–550 n. 15. Tatsächlich wurde nach Verhandlungen Johann Beckenschlagers mit den ungarischen Räten in Steyr am 5. Juni 1488 eine Verlängerung der Waffenruhe bis zum 1. September 1488 erreicht, s. die Bestätigung von Kg. Matthias Corvinus von 1488 Juni 5 im HHStA Wien (Sign. AUR 1488 VI 5), Pap., rotes S d. Ausst. vorders. aufgedr. Nach einer nur kurzfristigen Verlängerung zum Zwecke weiterer Verhandlungen wurde der Waffenstillstand noch einmal bis zum Fronleichnamstag (1489 Juni 18) verlängert, s. Wolf, Doppelregierung Friedrichs III. S. 181 mit Beleg in Anm. 255. K.F. war jedoch nicht bereit, einer Verlängerung des Waffenstillstandes über den 1. September 1488 hinaus zuzustimmen und instruierte diesbezüglich Eb. Johann von Gran.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 315, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-04-05_1_0_13_30_0_315_315
(Abgerufen am 19.04.2024).