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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. erlaubt den Brüdern Sigmund und Heinrich Prueschenk den Bau eines Schlosses zwischen Grein an der Donau und dem Dorf Saxen und die Errichtung einer ewigen Maut. Diese hatten ihm eine Summe von 70.000 fl. rh. für die Instandhaltung der Schlösser Sarmingstein und Höbersdorf, die er ihnen zusammen mit den dortigen Aufschlägen verschrieben hatte, sowie für die Besoldung der Dienstleute von Korneuburg, Wien und Laa an der Thaya geliehen und sich diesbezüglich mit ihm geeinigt.1

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus n. 309.

Anmerkungen

  1. 11488 April 3 beurkundet K.F. gegenüber den Prälaten, Hauptleuten, Landmarschällen, Gff., Freien, Herren und Knechten diese Erlaubnis; s. Geschichtliche Beilagen St. Pölten 12 S. 134.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 308, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-03-10_1_0_13_30_0_308_308
(Abgerufen am 28.03.2024).