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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. teilt dem Dogen Agostino Barbarigo mit, dass er Einzelheiten des Vertrages mit Venedig, den sein Protonotar Bernhard Perger ausgehandelten hatte, erst jetzt erfahren habe. So könne er den Einwand gegen den Punkt betreffend die von Zoppola erst jetzt vorbringen, obwohl die vereinbarte Frist von fünf Monaten bereits verstrichen sei.

Originaldatierung:
Die XI mensis iunii (nach Druck).

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Genannt bei Chmel n. 8056 nach einer Überlieferung im HHStA Wien ("Geh. H.-Archiv"), die bislang nicht gefunden werden konnte.

Druck: Valentinelli, Diplomatarium Portusnaonense S. 365f. (fehlerhaft).

Reg.: RTA M. R. 2S. 347f. n. 240 (nach einer venezianischen Überlieferung).

Kommentar

Die historischen Hintergründe dieser Urkunde können nicht zweifelsfrei geklärt werden. Vermutlich ist das Schreiben im Zusammenhang mit dem Krieg gegen Venedig zu verstehen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 274, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-06-11_1_0_13_30_0_274_274
(Abgerufen am 29.03.2024).