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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. gestattet Stefan Dornfogt, Bürger zu Völkermarkt, von jedem Zentner Eisen, der aus Völkermarkt geführt wird, einen Zoll von vier Pf. einzuheben. Er verpflichtet ihn, davon jährlich 32 Pfd. Pf. an Richter und Rat zum Bau der Stadt Völkermarkt auszuzahlen.1 Der Begünstigte darf niemanden über die vier Pf. hinaus belasten und soll, falls die Maut mehr einträgt als die 32 Pfd. Pf. mit K.F. oder seinen Erben darüber eine Vereinbarung treffen. Wenn K.F. die Maut schriftlich oder mündlich zurückfordert, hat sie Dornfogt unverzüglich abzutreten, andernfalls sich K.F. oder die Bürger von Völkermarkt an dessen und dessen Erben Hab und Gut schadlos halten dürfen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers Stefan Dornfogts von 1487 März 11 im HHStA Wien (Sign. AUR 1487 III 11), Pap., 2 grüne SS des Ausst. und Niklas Kadmers, des ksl. Türhüters, rücks. aufgedr. unter Papieroblate.2

Anmerkungen

  1. 1Vor dieser Zollverschreibung an Dornfogt waren Richter und Rat von Völkermarkt Innhaber des Zolls.
  2. 2Der Revers ist regstiert bei Tomaschek, Regesten Kärnten 3 S. 130 n. 573; MC 11 S. 234 n. 589.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 263, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-03-11_1_0_13_30_0_263_263
(Abgerufen am 23.04.2024).