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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. gibt Abt Benedikt und Konvent des Benediktinerklosters Garsten Holden und Güter bei Freistadt zurück, die das Kloster ihm vor einigen Jahren übergeben hatte und dadurch von einem Anschlag in Höhe von 100.000 fl. gegen Kg. Matthias von Ungarn befreit wurde. Sobald K.F. in seine Erbländer kommt, hat das Kloster ihm oder seinen Erben binnen einer Frist von acht Wochen 500 fl. ung. zu zahlen.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus dem Revers1 Abt Benedikts und des Konvents von Garsten von 1487 Januar 14 im HHStA Wien (Sign. AUR 1487 I 14), Pap., rotes S des Ausst. rücks. aufgedr. unter Papieroblate (ab und verloren).2

Kommentar

Vermutlich handelt es sich dabei um jene Güter, die der Abt in einem Übergabebrief von 1481 Mai 14 anführt, nämlich das "Einthal, auch Egkerl-Amt" genannt.3

Anmerkungen

  1. 1Abt Benedikt gibt an, den Revers mitt dieser meiner hantschrifft geschrieben zu haben.
  2. 2Der Revers ist regestiert bei Chmel n. 7907.
  3. 3Siehe Chmel n. 7451.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 258, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-01-14_1_0_13_30_0_258_258
(Abgerufen am 16.04.2024).