Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

Sie sehen den Datensatz 256 von insgesamt 332.

K.F. lädt desgleichen Bürgermeister und Rat der Stadt Kaufbeuren zu rechtlicher Verantwortung vor sich.

Überlieferung/Literatur

Org. oder Kop. im bearbeiteten Bestand nicht überliefert. – Dep.: Ergibt sich aus der Urkunde der Stadt Kaufbeuren an K.F. von 1487 Februar 4 im HHStA Wien (Sign. AUR 1487 II 4), Pap., grünes S des Ausst. unter Verschluss rücks. aufgedr. unter Papieroblate (ab und verloren).2

Kommentar

Bezüglich der vorausgegangenen Mandate s. nn. 214 u. 238. Kaufbeuren erhielt das Mandat nach eigenen Angaben am 1. Februar 1487. Die Stadt weist darauf hin, dass sie bereits eine Gesandtschaft mit dem Gesamtbetrag nach Nürnberg geschickt habe. In einem weiteren Schreiben an Kanzler Johann Waldner bittet sie diesen, sich bei K.F. für die Einstellung des drohenden Prozesses einzusetzen.3

Anmerkungen

  1. 1Zur Datierung s. n. 253.
  2. 2Reg.: RTA M. R. 1 S. 505 n. 519.
  3. 3Das Schreiben der Stadt an Johann Waldner ist dem Schreiben an K.F. unter derselben Signatur beigelegt.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 256, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-01-12_4_0_13_30_0_256_256
(Abgerufen am 29.03.2024).