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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 30

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K.F. und Kg. Maximilian gebieten Eb. Johann von Gran, der in die Erbländer geschickt wurde, um dort einige Tausend Berittene und Fußknechte in ksl. Sold zu nehmen, dass er mit jedem Rottmeister für Sold und Schaden zu Beginn dessen Dienstantrittes und dessen Musterung in der folgenden Weise übereinkomme: Für einen berittenen Spießträger 20 fl. ung. für einen berittenen Bogenschützen 9 fl. ung. und ob ein spiesser niderlege, 30 fl. ung. für allen entstandenen Schaden.1 Da K.F. es selbst nicht sofort bewerkstelligen kann und auch die Namen der Rottmeister nicht kennt, soll Eb. Johann den Rottmeistern vorläufige Schadlosbriefe ausstellen, bis er selbst diese auf Ersuchen Eb. Johanns ausfertigen und ihn damit schadlos halten wird.

Originaldatierung:
An freitag nach dem sonndag Trinitatis.
Kanzleivermerke:
KVr: fehlt. – KVv: Rta.

Überlieferung/Literatur

3 Orgg. (A, B, C) im HHStA Wien (Sign. AUR 1486 V 26), Perg., alle mit SS K.F.s und Max.I. an Ps. (ab und verloren).

Druck: RTA M. R. 1 S. 530f. n. 544.

Lit.: Dopsch, Geschichte Salzburgs S. 560; Wolf, Doppelregierung Friedrichs III. S. 150.

Kommentar

Die drei Ausfertigungen variieren lediglich in Höhe der Summe von Sold und Schaden.

Anmerkungen

  1. 1(B) setzt jede Summe um 2 fl. ung. herab, (C) gibt keine Summen an und schreibt stattdessen: wie von alter her gewonlich ist und ine gut bedunckt.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 30 n. 227, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-05-26_1_0_13_30_0_227_227
(Abgerufen am 24.04.2024).